Behandlung & Therapie

Reha-Antrag stellen & Reha beantragen

  • Eine Rehabilitationsmaßnahme, kurz Reha, soll der Erwerbsunfähigkeit vorbeugen und / oder drohende Behinderungen abwenden.
  • Die Reha kann sowohl stationär als auch ambulant stattfinden.
  • Erwerbstätige beantragen ihre Reha in der Regel bei der Rentenversicherung. Für nicht erwerbstätige Personen ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
  • Das Antragsformular stellt der Arzt oder Kostenträger zur Verfügung.
  • Zwischen zwei Reha-Behandlungen müssen mindestens vier Jahre liegen.

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Rücken.net-Redaktion

Die Rücken.net-Redaktion besteht aus einem Team von Sport- und Medizin-Redakteuren, die fundierte Ratgeber rund um das Thema Rückenschmerzen schreiben.

Die Schultern von heutigen Arbeitnehmern müssen einiges tragen. Körperliche Belastungen, langes Sitzen, aber auch Stress und psychische Probleme fordern mit der Zeit ihren Tribut und erschweren die Teilnahme an der Arbeitswelt.

Rehabilitationsmaßnahmen sollen diesen Problemen entgegenwirken – und zwar bevor eine Erwerbsunfähigkeit droht. Doch wer hat Anspruch auf eine Reha, werden alle Kosten übernommen und was muss man bei der Antragstellung beachten? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden.

Was ist eine Reha?

Eine Rehabilitationsmaßnahme, kurz Reha, zielt darauf ab, die Autonomie von Menschen wieder herzustellen – etwa durch Physiotherapie, Krankengymnastik oder Massagen.

Im Detail können damit ganz unterschiedliche Ziele verfolgt werden – darunter:

  • Arbeitgeber wieder fit für die Berufswelt zu machen
  • einer Erwerbsunfähigkeit oder Behinderung vorzubeugen
  • Personen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu befähigen.

Infrage kommen hauptsächlich Berufstätige. Aber auch Kinder und Jugendliche, Studierende und Rentner können Anspruch auf eine Reha haben. Ebenso sind Reha-Behandlungen nicht nur bei körperlichen Leiden, sondern auch bei psychischen Krankheiten wie Depressionen und Burnout möglich.

Was ist der Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Reha-Behandlung?

Bei einer ambulanten Reha hältst du dich nur zur Behandlung in der Reha-Klinik auf. Die Abende und Wochenende kannst du zuhause verbringen.

Anders bei der stationären Reha, die umgangssprachlich auch Kur genannt wird. Bei ihr bleiben Patienten bis zum Abschluss der Behandlungen dauerhaft in der Reha-Einrichtung.

Die stationäre Reha ist für die Leistungsträger mit mehr Aufwand und Kosten verbunden. Sie wird darum erst genehmigt, wenn alle Möglichkeiten der ambulanten Behandlung ausgeschöpft sind. Auch bei eingeschränkter Mobilität oder dem Bedarf nach durchgängiger Betreuung kommen stationäre Reha-Maßnahmen zum Einsatz.

Eine Zwischenform stellt die mobile Reha dar, bei der medizinisches Personal zur Behandlung Hausbesuche macht. Sie kommt vor allem für ältere Menschen infrage, die sich nur schwer in einer ungewohnten Umgebung zurechtfinden.

Fragen zur Antragstellung

Bei wem kann ich eine Reha beantragen?

Die Antwort auf diese Frage hängt vor allem von deiner beruflichen Situation ab. Folgende Kostenträger kommen infrage:

Rentenversicherung

Für die meisten Erwerbstätigen ist die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Diese arbeitet nach dem Prinzip “Reha vor Rente”. Das heißt, sie finanziert Maßnahmen, die eine drohende Erwerbsunfähigkeit abwenden können oder die Erwerbsfähigkeit verbessern.

Je nach Art der Reha musst du unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen,

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen eine Erwerbsunfähigkeit verhindern. Sie werden erstattet, wenn du

  • seit 15 Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt hast
  • eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit beziehst.

Weniger streng sind die Kriterien für Leistungen zur Prävention und medizinischen Rehabilitation. Hier genügen Beitragszahlungen für mindestens 6 Monate in den letzten 2 Jahren.

Daneben gibt es weitere Sonderfälle, etwa für Erwerbslose, die du in § 11 SGB VI nachlesen kannst.

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Rehakosten, wenn dadurch eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet werden kann. Sie ist seltener für Arbeitnehmer und eher für Rentner, Kinder, Jugendliche, aber auch nicht erwerbstätige Personen zuständig. In welchen Fällen eine Reha finanziert wird, legen die sog. Rehabilitations-Richtlinien fest.

Bei der privaten Krankenversicherung stellt sich die Lage anders dar: Ob die PKV Kosten für eine Reha übernimmt, hängt stark von den Vertragskonditionen ab. Generell ist diese Leistung in Versicherungs-Policen mit hoher Selbstbeteiligung enthalten und in günstigen Tarifen nicht. Versicherte sollten sich also bereits bei Vertragsabschluss über die Möglichkeiten einer Reha informieren.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist bei Arbeits- und Wegeunfällen zuständig. Außerdem übernimmt sie die Kosten zur Behandlung und Prävention von Berufskrankheiten.

Weitere Träger

Daneben gibt es in Deutschland noch weitere Träger für die Rehakosten:

  • Agentur für Arbeit
  • Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Sozialhilfe-Träger.

Wie lange dauert eine Reha?

Die genaue Dauer hängt von der Art der Reha ab:

  • Stationäre Reha-Maßnahmen dauern in der Regel 3 Wochen.
  • Bei Kindern unter 14 Jahren beträgt die Regelzeit 4–6 Wochen.
  • Für ambulante Reha-Maßnahmen sind maximal 20 Tage vorgesehen.

Allerdings ist es möglich, die Dauer auf Antrag zu verlängern, falls eine medizinische Notwendigkeit besteht. Den Antrag muss dein behandelnder Arzt beim Kostenträger stellen.

Wie läuft der Antragsprozess für die Reha ab?

Damit deine Reha vom Kostenträger bewilligt wird, sind folgende Schritte notwendig:

Ärztlicher Befund

Vor dem eigentlichen Antrag muss der Bedarf für eine Reha festgestellt werden. Dafür kannst du dich als Erstes an deinen Hausarzt wenden.

Dieser wird nach der Untersuchung entweder selbst ein Attest für den Kostenträger erstellen, oder dich zu einem Spezialisten überweisen. Das Attest sollte unbedingt begründen, warum die Notwendigkeit einer Reha besteht, und Therapiemöglichkeiten empfehlen.

Ausfüllen des Antragsformulars

Das nötige Formular bekommst du entweder vom Arzt oder vom zuständigen Kostenträger. Du kannst es dir zuschicken lassen oder auf der entsprechenden Website ausdrucken. Bei der Deutschen Rentenversicherung kannst du den Antrag sogar online ausfüllen.

Benötigst du Hilfe bei der Antragstellung? Kein Problem. Alle Kostenträger haben dafür eigene Ansprechpartner. Wenn du deinen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellst, kannst du dich beispielsweise an die Reha-Servicestellen wenden.

Abschicken des Antrags

Wenn du den Antrag ausgefüllt hast, musst du ihn an den Leistungsträger schicken.

Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten kommt es manchmal vor, dass Antragsteller die Dokumente an den falschen Rehabilitationsträger versenden.

Das ist allerdings nicht gravierend. Jeder Träger ist gesetzlich verpflichtet, den Antrag innerhalb von 14 Tagen an die richtige Stelle weiterzuleiten. Versäumt er dies, gilt der Antrag als angenommen und die Reha wird automatisch bewilligt.

Abwarten

Nun wird dein Rehabilitationsträger den Antrag prüfen. Dafür hat er laut Sozialgesetzbuch drei Wochen Zeit. Allerdings kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern, wenn weitere ärztliche Gutachten nötig sind. In jedem Fall hat der Träger die Pflicht, dich zu informieren, wenn er die Bearbeitungsfrist nicht einhalten kann.

War der Antrag erfolgreich, wirst du über die Zeit und den Ort deiner Reha-Behandlung informiert. Nun musst du noch deinen Arbeitgeber informieren, denn dieser ist in den ersten sechs Wochen der Reha zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Sonderfall: Anschlussheilbehandlung

Die sog. Anschlussheilbehandlung (AHB) beginnt unmittelbar, d. h. innerhalb von 2 Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt. In den meisten Fällen musst du dich um nichts kümmern: Wenn deine behandelnden Ärzte die AHB für sinnvoll erachten, stellt der Sozialdienst der Klinik den Antrag für dich.

Sollte das nicht geschehen, wendest du dich am besten innerhalb von 14 Tagen an den Sozialdienst, damit dieser weitere Schritte einleitet.

Wie sollte ich vorgehen, wenn mein Reha-Antrag abgelehnt wurde?

Wenn der Kostenträger deinen Reha-Antrag ablehnt, muss er dies begründen. Anschließend kannst du innerhalb von vier Wochen schriftlich Einspruch erheben. Es genügt ein formloses Schreiben.

Den Widerspruch solltest du zusammen mit deinem Arzt formulieren und auf die im Ablehnungsschreiben genannten Gründe eingehen.

Lass dich auf jeden Fall nicht entmutigen: Statistisch gesehen lehnen Kranken- und Rentenversicherungen fast 20 % der Anträge ab – geben jedoch in der Hälfte der Fälle nach, wenn Versicherte Einspruch einlegen.

Bleibt der Kostenträger stur, können dir auch die Sozialverbände SoVD und VdK sowie Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Sozialrecht helfen. Als letzter Weg bleibt dir noch die Klage vor dem Sozialgericht.

Kann ich mir die Reha-Klinik selbst aussuchen?

Grundsätzlich hast du das Recht, die Reha in einer Einrichtung deiner Wahl durchzuführen (siehe §8 SGB IX). Jedoch muss die Klinik die Voraussetzungen für deine Behandlung erfüllen und nach gesetzlich festgelegten Standards zertifiziert sein. Auch muss ein Versorgungsvertrag zwischen Kostenträger und Klinik bestehen.

Wenn du eine Wunschklinik im Sinn hast, solltest du den Kostenträger auf deine gesetzliche Wahlmöglichkeit hinweisen.

Lehnt der Träger die Wahl deiner Klinik trotzdem ab, kannst du Widerspruch einlegen – am besten begründet mit einer Stellungnahme deines Arztes, der die Eignung der Klinik bescheinigt.

Weitere Tipps, um eine Behandlung in deiner Wunschklinik zu erhalten, findest du in diesem Artikel.

Kann ich eine Reha auch im Ausland machen?

Grundsätzlich kannst du für eine Reha-Behandlung auch ins Ausland fahren. So lassen sich eventuell Kosten sparen – nicht nur für Versicherte, sondern auch für Rehabilitationsträger, die Verträge mit ausländischen Kliniken geschlossen haben.

Damit die Reha im Ausland von deutschen Trägern übernommen wird, gibt es jedoch einige Voraussetzungen:

  • Es muss sich um einen anerkannten Kurort handeln, der die medizinischen Voraussetzungen für deine Behandlung erfüllt.
  • Der Kurort muss sich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums befinden.
  • Das Land muss ähnliche Vorsorgeleistungen vorsehen wie die Bundesrepublik Deutschland.

Sind diese Kriterien erfüllt, läuft die Antragstellung genauso ab wie bei einer Reha in Deutschland.

Beachte jedoch: Behandlungen im Ausland werden nur in einer Höhe bezuschusst, die für die gleichen Behandlungen in Deutschland vorgesehen sind. Damit die Kosten vom deutschen Träger erstattet werden, musst du die Quittungen nach der Kur vorlegen – also gut aufheben.

Muss ich einen Teil der Reha-Kosten selbst bezahlen?

Der Leistungsträger übernimmt einen Großteil der Kosten. Wenn du jedoch volljährig bist, musst du maximal 10 Euro pro Reha-Tag aus eigener Tasche bezahlen.

Die genaue Höhe richtet sich nach dem Leistungsträger:

Die Rentenversicherung darf Zuzahlungen maximal für 42 Tage im Jahr verlangen, bzw. 14 Tage bei einer Anschlussheilbehandlung.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du maximal für 28 Tage, abzüglich der Krankenhaus-Kosten, die du vor der Reha schon entrichtet hast. Eine weitere Besonderheit: Die Krankenkasse kann, anders als die Rentenversicherung, auch für eine ambulante Reha Zuzahlungen verlangen.

Beide Träger sehen eine Befreiung von den Kosten vor, wenn dadurch eine übermäßige finanzielle Belastung entstehen würde.

Übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungs-Gebühren, musst du nichts dazuzahlen.

Nach der Reha – wie geht es weiter?

Nach einer Reha fühlen sich viele Menschen wie neugeboren. Doch oft dauert es nicht lange, bis die alten Leiden im Alltag zurückkehren. Besonders bei Rückenschmerzen solltest du deine Lebens- und Arbeitsweise also grundlegend umstellen.

Für den Job und das Home Office empfehlen sich ergonomische Bürostühle und Schreibtische, die du in vielen Fällen sogar erstattet bekommst.

Nach Feierabend darf dann ein Ausgleich zur Bürotätigkeit nicht fehlen. Faszientraining, Yoga und Pilates eignen sich super, um Rückenschmerzen zu lindern und vorzubeugen.

Für rückenfreundliches Liegen empfehlen wir spezielle Matratzen und Kopfkissen. Massagepistolen versprechen Linderung auf Knopfdruck, und mittlerweile gibt es sogar Nahrungsergänzungsmittel wie CBD-Öl, die gegen Rückenschmerzen helfen können.

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